Wir haben tatsächlich mit Unterstützung des Dekanats einen Teilerfolg für das PJ in Schleswig-Holstein erringen können. Die Regelung ist aus unserer Sicht unnötig kompliziert und wir halten weiterhin 10 Tage für die logische Regelung, die sich am ehesten aus der Approbationsordnung ergibt (anders als im Text des LPA geschrieben). 10 Tage sind übrigens in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Hamburg schon länger zulässig. In Nordrhein-Westfalen sind es auch 5 Tage, allerdings ohne sonstige Voraussetzungen. In allen anderen Bundesländern sind weiterhin 0 Fehltage zulässig (und in Bremen kann man kein Medizin studieren).
Wir setzen uns weiterhin für eine weitere Verbesserung der Situation ein!
„Das LPA hat folgende Regelung getroffen, die ab sofort gilt:
Bei geteilten Ausbildungsabschnitten gem. § 3 ÄApprO sind Fehlzeiten von 5 Tagen möglich. Die 5 Tage ergeben sich aus den Bestimmungen zu den Fehlzeiten aus § 3 Abs. 3 ÄApprO. Hier darf es sich aber zwingend nur um objektiv nicht vermeidbaren Fehlzeiten handeln, die sich aus Krankheit, Kinderbetreuungsengpässen oder kurzfristigen, coronabedingten Betretungsverboten ergeben. Diese sind im Einzelfall und ohne schuldhaftes Zögern umgehend nach Beendigung des jeweiligen Ausbildungsabschnittes den zuständigen Ansprechpartner*innen im Studiendekanat durch geeignete Atteste nachzuweisen. Die bestehenden Regelungen zu den Höchstfehlzeiten, den Auslandsaufenthalten oder etwaigen Quarantänezeiten bleiben bestehen.“
Der Vollständigkeit halber: §3 Abs. 3 besagt „Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts. Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund sind bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.“
Bei einem gesplitteten Tertial teilt man einen Ausbildungsabschnitt, bei dem 20 Fehltage zulässig sind, in zwei Hälften. Die Hälfte von 20 ist 10. Wie man auf 5 kommt, wurde uns gegenüber nie begründet.