Wie den meisten Kieler Studierenden gut bekannt ist, ist das UKSH eine der letzten Unikliniken, die keine Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende zahlen. Die Fachschaften Medizin Kiel und Lübeck setzen sich seit Jahren für eine angemessene Aufwandsentschädigung – idealerweise orientiert am Bafög-Höchstsatz – am UKSH ein. Nach zahlreichen Diskussionen mit dem Dekanat und dem UKSH freut es uns sehr, dass die Aufwandsentschädigung am UKSH nun ab dem Beginn des nächsten PJ-Tertials am 22.05.23 eingeführt wird. Die PJ-Studierenden sollen monatlich 400 € erhalten, wobei das bisherige Angebot für kostenloses Mittagessen im UKSH-Bistro entfallen wird.
Wir begrüßen die Einführung der Aufwandsentschädigung sehr, fordern aber nach wie vor eine bundeseinheitliche Lösung mit Aufwandsentschädigung entsprechend Bafög-Höchstsatz sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität der Lehre im PJ. Konkrete Forderungen sind auf der Seite der Bundesvertretung der Medizinstudierenden nachzulesen.
Wie genau die Aufwandsentschädigung an die Studierenden ausgezahlt werden soll, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine rückwirkende Auszahlung an Studierende, die ihr Tertial vor dem 22.05.23 begonnen haben, wird es leider nicht geben. Die Informationen vom UKSH findet ihr in dieser Pressemitteilung.
In den Kieler Nachrichten ist zudem ein Artikel zur Aufwandsentschädigung erschienen, nachzulesen hier.
Wir wünschen allen PJ-Studierenden ein erfolgreiches PJ!